AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anmeldung / Kurseinschreibung

Die Anmeldung kann durch den jeweiligen Kursteilnehmer, Arbeitgeber nur in elektronischer Form (schriftlich) auf den hinterlegten Anmeldeformularen unserer Website erfolgen. Mit der Anmeldung erkennt der Anmeldende (Auftraggeber) mit dessen Namen die folgende Geschäftsordnung, die Hausordnung, die Prüfungsordnung sowie die Rahmenvorgaben zu den einzelnen Kursen an. Diese können in der Ver-waltung (Sekretariat) oder auf den Websites des Instituts (Auftragnehmer) eingesehen werden.

§ 2 Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für jede Veranstaltung (Vorortkurse, Vorlesungen, Workshops) ist vier Wochen vor dem geplanten Lehrveranstaltungstermin/-beginn, Ausnahmen sind Fernseminare / Fernkurse. Für kurzfristig eingeschobene oder aus aktuellem Anlass angebotene Veranstaltungen kann der Anmeldeschluss auch kürzer sein. In diesen Fällen wird in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Anmeldeschluss dient zur Planung der jeweiligen Kurse. Für die Durchführung des Termins wird eine ausreichende Anzahl an Anmeldungen (55 KTN) vorausgesetzt, um die ausgeschriebene Veranstaltung verbindlich durchzuführen zu können. Eine frühestmögliche Anmeldung sichert dem Kursteilnehmer seinen Studienplatz für den vorgesehenen Kurs.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

Der Teilnehmer muss für den vorgesehenen Kurs alle erforderlichen Voraussetzungen, die sich aus der Kursausschreibung ergeben, zum Zeitpunkt der Anmeldung erfüllen und vorlegen. Die geforderten Unterlagen sollen bereits bei der Kursanmeldung als Kopie vorliegen, spätestens jedoch zum Anmeldeschluss. Die Angemeldeten sind für den Nachweis und die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen selbst verantwortlich. Entsprechend haben sie auch etwaige Nachteile aus fehlenden oder mangelnden Teilnahmevoraussetzungen selbst zu vertreten.

§ 4 Anmeldebestätigung

Jeder Kursteilnehmer / Auftraggeber erhält nach Eingang der Anmeldung eine Anmeldebestätigung/Einschreibbestätigung per E-Mail. Der Auftragsnehmer (Bildungsträger) behält vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 5 Absage von Lehrgängen durch das M&B Institut (Bildungsträger)

Der ausgeschriebene Kurs, Vorlesung, Workshop kann von der M&B-Schul-/Geschäftsleitung abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmeranzahl (55 KTN) zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden die Angemeldeten nach dem Anmeldeschluss über die Absage der Veranstaltung informiert. Rechtliche Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) können daraus nicht abgeleitet werden. Sollte eine Veranstaltung abgesagt werden (kompletter Ausfall), werden bereits gezahlte Kursgebühren in vollem Umfang zurückerstattet bzw. anteilig verrechnet.

§ 6 Anreisetermine

Anreise ist in der Regel der erste Kurstag, bis spätestens 9 Uhr, soweit nichts gegenteiliges in der Einladung mitgeteilt wurde.

§ 7 Unterricht / Studien-, Kurslaufzeit

Präsenzunterricht:

  • Vormittag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr (6,0 Ustd.)
  • Nachmittag von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr (3,0 Ustd.)

Abweichungen sind der jeweiligen Kursausschreibung zu entnehmen (1 Präsenzphasen = 2 x 45 Minuten Vorlesungen)

Fernkurse

An unserer Einrichtung ist die Studienlaufzeit variabel (minimale- / maximale Studienlaufzeit). Sie legen die Studienlaufzeit und das Tempo selbst fest. Die minimale Studienlaufzeit laut Einschreibung ist die Regelstudienzeit. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus der jeweiligen Stundenanzahl des gebuchten Kurses.

Die Verlängerung der Regelstudienzeit (Differenz) zwischen minimaler und maximaler Studienlaufzeit ist gebührenfrei und kann vom Absolventen selbständig vorgenommen wer-den, um den Kurs abzuschließen.

Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten (maximale Studienlaufzeit) abgeschlossen werden. Sollten Sie den Kurs nicht innerhalb der maximalen Studienlaufzeit abschließen, bedarf es einer Neueinschreibung (Verlängerung von 6 Monaten). 

Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.

  • Nachbuchen von Präsenzphasen (Vorlesungen):
    • Der Absolvent eines Fernkurses hat die Möglichkeit, Präsenzveranstaltung gebührenpflichtig nachzubuchen (mindestens 55 Prozent des gebuchten Fernkurses/Kursstundenan-zahl). Der Gasthörer muss sich für die Teilnahme zur Vorlesung mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website / eCampus) und sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins (Vorlesung) informieren, ob die Veranstaltung ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt.
    • Jede Präsenzveranstaltung (Vorlesung) wird mehrfach innerhalb der Studienlaufzeit wiederholt (…).
    • Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.
  • Videovorlesungen (Vollversion u. Studioproduktion)
    • Jeder Absolvent kann er  soweit vorliegt, über die Mediathek (Vorlesungen aus den Vorortkurse)  downloaden. Jede Vorlesung wird aus  qualitäts-, marketing- und lehrpäda-gogischen Gründen von einem externen  Produktionspartner (FVL-WorldMedia) aufgezeichnet und Veröffentlicht und können von jedem Interessenten gebührenfrei gedown-loadet werden (…)

* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.

Vorortkurse

Bei Vorortkursen ist die Teilnahme an Präsenzphasen verpflichtend. Ausnahme sind Krankheit oder andere schwere Verhinderungsfälle (max. 20 Prozent). Der Absolvent muss sich für die Teilnahme zum Kurs mit einer Frist von 4 Wochen vor dem ausgewiesenen Unterrichtbeginn einschreiben (Formular Website).

Der Absollvent hat sich vor Beginn des ausgeschriebenen Unterrichtstermins zu informieren, ob die Veranstaltung (Vorlesung) ggfs. verlegt wird bzw. aus technischen Gründen ausfällt. Der Bildungsträger behält sich vor, vorgesehene Termine zu verlegen oder bei weniger als 55 Teilnehmern die Veranstaltung (Vorlesung) zu verlegen bzw. abzusagen.

Termine zu den Präsenzphasen werden auf der hauseigenen Website (M&B – Campus) hinterlegt.

Duale Studiengänge 

Bei einen Dualen Studiengang studiert der Kursteilnehmer (Absolvent) online von zu Hause aus. Die Lernmaterialien erhält er über den hauseigenen Server (online Campus / eCampus). Sein Wissen kontrolliert der Absolvent durch automatisierte Fachprüfungen (Selbstlernkontrollen / Multiple-choice-Prüfungsfragen, - mit elektronischer Auflösung).  Die Teilnahme an Präsenzphasen ist nicht Bestandteil dieser Kursvariante. Ein Wechsel zu einer anderen Kursvariante ist nicht möglich.

* Es wird ausdrücklich daraufhin gewiesen, dass es sich bei dieser Kursvariante (Fernkurs) um keinen Fernlehrgang (ZFU) handelt und dieser nicht den Zulassungskriterien der ZFU unterliegt.

§ 8 Kostenregelung

Die nachfolgenden Regelungen gelten für Absolventen/Kursteilnehmer bzw. Auftraggeber (delegierende Einrichtungen). 

Es gelten die  aktuellen Kursgebühren unserer Website, Preisänderungen (Kursgebühren) obliegen der Geschäftsleitung des M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.

Der Kursteilnehmer  bzw. der Auftraggeber übernimmt die Seminarkosten lt. Listenpreises des  M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.. Mit der Anmeldung erhält der Auftraggeber eine Rechnung zum gebuchten Kurs (Vorkasse). Nach Zahlungseingang  (Einmalzahlung oder Ratenzahlung / 1. Rate) erhält der Kursteilnehmer den  Zugang zum eCampus, um die Unterrichtsmaterialien herunter zu laden  (Downloaden).

Reisekosten/Übernachtungskosten können durch den Auftragnehmer  nicht übernommen werden. Forderungen, die sich aus Absagen ergeben (Fahrt-, Übernachtungskosten, ebenso alle anderweitigen Forderungen) gehen voll zu  Lasten des Kursteilnehmers/Auftraggebers. Der Auftragnehmer (M&B Marketing-Bildung Inst. Ltd.) schließt jegliche Haftung aus. 

Rabatte werden ab 01.02.2016 wie folgt erteilt; Bei gleichzeitiger Einschreibung/Kursanmeldung von mindestens 3 Kursteilnehmern erhält der Auftraggeber (Einschreiber) einen Rabatt von 5 % der Kursgebühr unter Voraussetzung der Einmalzahlung. Bei Förderung mit dem ESF-Fonds (z.B. Bildungsscheck) werden keine Rabatte, Werbegeschenke (Rabattaktionen) gewährt.

Nach Verstreichen der Zahlungsfrist verfallen alle erteilten Rabatte. Gleichermaßen werden keine Rabatte gewährt, wenn der gebuchte Kurs nicht erfolgreichen abschlossen wird, z. B. bei Kursabbruch, nicht bestandene Prüfungen inkl. Wiederholungsprüfung etc.. In diesen vorbenannten Fällen erfolgt eine Nachberechnung, der erteilten Rabatte bzw. Anrechnung etc. 

  • Förderung mit dem  ESF-Fonds:
  • Die  Rechnungsbegleichung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das  ausgewiesenen Geschäftskonto des Auftragnehmers (Rechnungsaussteller) zu  erfolgen. Bei Verzug werden Mahn-gebühren und Zinsen in Höhe von 5 %  fällig.
  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung nach den jeweiligen Richtlinien von Bund und Ländern. Einige Möglichkeiten der Förderung haben wir im nachfolgenden Text (Kursvarianten/-Förderung) erläutert. Bei Förderung wird der Differenzbetrag ohne Ratenzahlung fällig. Aktionsrabatte, Werbegeschenke werden bei Förderung nicht gewährt.
  • Beachten Sie, dass bei Nicht-Einlösung/-Abrechnung der Förderung die Fördersumme zzgl. 5 % Verzugzinsen ab dem letzten Tag der Mindeststudienlaufzeit (Regelstudienzeit) nachgezahlt werden muss.
  • Die Förderung kann nicht abgerechnet werden, wenn 
    • der Kursteilnehmer den Kurs nicht abschließt 
    • der Kursteilnehmer (Mitarbeiter/in) im delegierenden Betrieb nicht mehr beschäftigt ist
    • das Vertragsverhältnis (Auftraggeber/Auftragnehmer) aufgehoben wurde (...)
  • Wir behalten uns die Nachberechnung und Einforderung des Differenzbetrages (Förderhöhe) zzgl. 5 % Verzugszinsen vor, wenn
    • der Kursabschluss nach Verstreichen der Mindeststudienzeit (Regelstudienzeit) nicht erreicht wurde
    • die Prüfungsergebnisse des Kursteilnehmers negativ sind und ein Kursabschluss aller Wahrscheinlichkeit nicht innerhalb der Regelstudienzeit nicht erzielt werden kann 
    • Des weiteren behalten wir uns die Aufhebung der Einschreibung zum gebuchten Kurs vor, wenn sich der Kursteilnehmer nicht an die Vorgaben unserer Bildungseinrichtung hält. Dies entbindet nicht von der Zahlung der vereinbarten Kursgebühr/Rechungsbetrages (zu 100 Prozent).

Bei Ratenzahlungen  muss die erste Rate innerhalb von 14 Tagen eingegangen sein, Folgeraten werden  am 3. eines Monats fällig. Ab dem 1. Tag nach Fälligkeit der Rate werden  Verzugszinsen in Höhe von 5 % berechnet, bei Verstreichen der fristgerechten  Ratenzahlung wird der Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Eine  vorzeitige Ablösung ist jederzeit möglich. Die Bewilligung der Ratenzahlung  obliegt dem Auftragnehmer (Bildungsträger). Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine  Bonitätsüberprüfung des Auftraggebers zu veranlassen. Bei Ablehnung der  Ratenzahlung durch den Auftraggeber wird die  Anmeldung/ Einschreibung unwirksam.   

Bei Einschreibung und  Verwendung (ESF-Förderung) eines Bildungschecks, Bildungsprämie etc. ist dieser innerhalb  von 10 Werktagen nach Einschreibung im Original vorzulegen (per  Postsendung). Des weiteren hat der Anmelder (Kursinteressent) der Einschreibung einen Vermerk  zu hinterlegen, dass er einen Bildungsscheck, Bildungsprämie etc. nachreicht.  Bei Verrechnung von Bildungschecks, Bildungs-prämien etc. ist der  Differenzbetrag (lt. Rechnungslegung) innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung  fällig. Bei Verzug wird der Gesamtrechnungsbetrag ohne Abzug der Förderung  sofort zur Zahlung fällig. Bei Abbruch oder nicht fristgerechtem Abschluss der  Fort- und Weiterbildung wird der Gesamtbetrag/Kursgebühr bzw. die  Restforderung sofort zur Zahlung fällig (Schadensersatz). Die Förderung und damit verbundene Verrechnung erfolgt unter Vorbehalt der Erstattung durch die  ausstellende Behörde (ESF-Fonds) an den Bildungsträger. Bei Ablehnung der  Förderung ist der Differenzbetrag innerhalb 14 Tage an den Bildungsträger zu  erstatten.

Anrechnung von belegten Kursen:

  • Anrechnung von  belegten Kursen Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Anrechnung von  belegten Kursen sowie die Übernahme von Klausuren. Die Entscheidung der  Anrechnung obliegt der Schul-leitung. Die Benotung von Hausarbeiten/Abschlussprüfungen kann nicht  übertragen bzw. angerechnet werden.

Das aushändigen des  Zertifikates/Zeugnis erfolgt erst nach Kursabschluss und vollständiger  Rechnungsbegleichung.

§ 10 Kündigung durch den Teilnehmer

Fernkurse, Vorortkurse, Duale Studiengänge und Workshops:

  • Nach dem BGB § 312  (Fernabsatzvertrag) besteht das Recht zur Kündigung bzw. Widerrufsrecht (Kursanmeldung) innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung. Bei fristgerechtem Rück-tritt berechnen wir eine Einschreibgebühr (Aufwandsentschädigung) in Höhe von 56,00 EUR pro Kurseinschreibung.
  • Nach Verstreichen dieser Frist ist eine Kündigung ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht (Kündigung) verfällt nach Zahlungseingang und Lieferung (Zugangsdaten eCampus), da eine Rücksendung der Downloads (geistiges Wissen) nicht möglich ist.
§ 11 Kursabbruch:
  • Bei Kursabbruch durch den Kursteilnehmer/in, wird die gesamte Kursgebühr (100 % ohne Abzug von Rabatte) mit sofortiger Wirkung zur Zahlung fällig. 
  • Die vereinbarte Ratenzahlung wird bei Kursabbruch des gebuchten Kurses aufgehoben. 
  • Werbegeschenke (Aktionswerbung), die der Kursteilnehmer bzw. Deligierende Einrichtung vor Kursabschluss erhalten haben, sind an den Bildungsträger zu erstatten (Einkauspreis).

§ 12 Haftung im Zusammenhang mit dem Besuch der Schule

  1. Das M&B  Marketing-Bildung Inst. Ltd. (Bildungsträger) schließt jegliche Haftung für  Diebstahl und / oder Beschädigung privaten Eigentums innerhalb des Gebäudes  oder auf dem Gelände sowie Körper-schäden während oder durch die Fort- und  Weiterbildung aus. Das Parken erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf den durch  den Bildungsträger gekennzeichneten Parkplätzen. Die Hausordnung ist für alle Teilnehmer und Gäste bindend. Der Schulleiter oder sein jeweiliger Vertreter üben das Hausrecht aus.
  2. Haftung der  bundesweiten Kursabschlüsse: Bei Nichtanerkennung des ausgestellten  Zertifikates, Zeugnisse etc. ist die Haftung des Bildungsträgers ausgeschlossen. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, sich in seinem  Bundesland vorab zu informieren, welche Voraussetzungen für das Belegen des gewünschten Kurses erforderlich sind

§ 13 Online Shop

Nach Bestellung ist eine Stornierung das Auftrages nicht möglich, da die elektronischen Warengüter (Downloads) nicht zurückgegeben werden können.

§14  Streitschlichtung

Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammen-hang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. 

Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar. Gerichtsstand ist Lutherstadt Wittenberg.

Stand 16.10.2016 / Geschäftsleitung

Änderungen vorbehalten

 

Erweiterung AGB (Hausverbot)

Im Falle des ausgesprochenen Hausverbotes gilt dieses nicht nur für den räumlichen Bereich (Gebäude), sondern auch für Anfragen jeglicher Art sowie Einschreibungen etc.

Im Zivilrecht findet sich der Schutz des Hausrecht insbesondere in den §§ 858 ff. BGB sowie in § 1004 BGB. Nach den §§ 858 ff. BGB stehen dem Besitzer einige Möglichkeiten zu, sich gegen sog. verbotene Eigenmacht (vgl. § 858 Absatz 1 BGB) zu erwehren. Zudem kann der Eigentümer der Wohnung nach Maßgabe von § 1004 BGB auch ein entsprechendes Hausverbot aussprechen.

Im Strafrecht findet sich der Schutz des Hausrechts insbesondere in § 123 Absatz 1 StGB [Strafgesetzbuch] wieder. Danach macht sich derjenige wegen Hausfriedensbruch strafbar, der in eine Wohnung, ein Geschäftsraum oder ein sonstiges befriedetes Besitztum eines anderen eindringt, dort ohne Befugnis verweilt oder sich nicht nach Aufforderung des Be-rechtigten entfernt. In einem solchen Fall kann der Hausherr sein Recht auch notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchsetzen.

Stand 16.11.2021 / Geschäftsleitung

Änderungen vorbehalten